Gesetzliche Definition von Whisk(e)y
Gesetzliche Definitionen von Whisk(e)y
American Whiskey
Amerikanischer Whisk(e)y ist definiert in: Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau, Treasury § 5.22
§ 5.22 - Die Identitätsnormen (The standards of identity). (1)
- „Bourbon Whisky“, „Rye Whisky“, ‚Wheat Whisky‘, ‚Malt Whisky‘, oder „Roggenmalzwhisky“ ist Whisky, der mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 160° (80 Vol%) aus einer vergorenen Maische aus mindestens 51 Prozent Mais, Roggen, Weizen, gemälztem Gersten-oder Roggenmalz hergestellt wird und mit nicht mehr als 125° proof (62,5 Vol%) in ausgeflämmten Behältern aus neuer Eiche gelagert wird; und umfasst auch Mischungen solcher Whiskys desselben Typs.
- „Corn Whisky“ ist Whisky, der mit einem Alkoholgehalt von höchstens 160° (80,0 Vol%) aus einer vergorenen Maische aus mindestens 80 Prozent Maiskörnern hergestellt und in Eichenholzbehältern bei nicht mehr als 125° (62,5 Vol%) in gebrauchten oder nicht verkohlten neuen Eichen gelagert wird und nicht in irgendeiner Weise Behandlung mit verkohltem Holz behandelt wurde - und umfasst auch Mischungen aus solchen Whiskys.
- Whisky, der den Normen gemäß den Absätzen (b) Absatz 1 Ziffern i) und ii) dieses Abschnitts, die in Eichenholzbehältern der vorgeschriebenen Art für einen Zeitraum von 2 Jahren oder länger gelagert wurden, werden weiter als „straight“ bezeichnet; zum Beispiel: Straight Bourbon Whisky“, “Straight Corn Whisky“, und Whisky, der den in Absatz (b) Absatz 1b)(1)(i) dieses Abschnitts vorgeschriebenen Normen entspricht, außer er wurde aus einer vergorenen Maische hergestellt Maische von weniger als 51 Prozent einer einzigen Getreideart hergestellt und für einen Zeitraum von 2 Jahren oder länger in ausgeflämmten neuen Eichenbehältnisse gelagert wurde, wird lediglich als „Straight Whisky“ bezeichnet werden. Kein anderer Whiskys darf als „straight“ bezeichnet werden. Als „Straight Whisky“ gelten auch Mischungen von Straight Whiskys der gleichen Art die in ein und demselben Staat hergestellt wurden.
Für den US-amerikanischen Single Malt Whisky hat der Verband der Hersteller eine an die Regelung für Scotch Whisky angelehnten Entwurf eingereicht, der aber Mitte Oktober 2024 vom TTB noch nicht genehmigt war.
Scotch Whisky
The Scotch Whisky Regulations 2009 sind ein gesetzliches Instrument, das die Herstellung, Kennzeichnung, Werbung und Verpackung von Scotch Whisky regelt. Die Vorschriften wurden dem Parlament des Vereinigten Königreichs am 30. Oktober 2009 vorgelegt und traten am 23. November 2009 in Kraft.
Definition des Begriffs „Scotch Whisky“ und Kategorien von Scotch Whisky
(3)-(1) Im Sinne dieser Verordnung ist „Scotch Whisky“ ein in Schottland hergestellter Whisky.
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der in einer Brennerei in Schottland aus Wasser und gemälzter Gerste (der nur ganze Körner anderer Getreidearten zugesetzt werden dürfen) destilliert wurde, die alle –
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in dieser Brennerei zu einer Maische verarbeitet wurde;
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in dieser Brennerei nur durch endogene Enzymsysteme in ein vergärbares Substrat umgewandelt und
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in dieser Brennerei nur durch den Zusatz von Hefe vergoren wurde;
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das mit einem Alkoholgehalt von weniger als 94,8 Volumenprozent destilliert wurde, so daß das Destillat ein Aroma und einen Geschmack aufweist, die sich aus den für seine Herstellung verwendeten Rohstoffen und dem Verfahren ergeben;
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das nur in Eichenfässern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 700 Litern gereift ist;
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der nur in Schottland gereift ist;
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dessen Reifezeit mindestens drei Jahre beträgt;
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das nur in einem Verbrauchsteuerlager oder an einem zugelassenen Ort gereift ist;
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der die Farbe, das Aroma und den Geschmack behält, die sich aus den für seine Herstellung und Reifung verwendeten Rohstoffen und dem entsprechenden Verfahren ergeben;
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dem kein Stoff zugesetzt wurde oder dem kein anderer Stoff zugesetzt wurde als
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Wasser;
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reiner Karamellfarbstoff; oder
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Wasser und einfache Zuckerkulör; und
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der einen Mindestalkoholgehalt von 40 % vol aufweist.
(2) Im Sinne dieser Verordnungen- „Single Malt Scotch Whisky": ein Scotch Whisky, der in einer oder mehreren Partien destilliert wurde.
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in einer einzigen Brennerei;
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aus Wasser und gemälzter Gerste ohne Zusatz anderer Getreidesorten destilliert wurde und
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in Brennblasen;
„Single Grain Scotch Whisky": Scotch Whisky, der in einer einzigen Brennerei destilliert wurde, ausgenommen
- Single Malt Scotch Whisky; oder
- ein Blended Scotch Whisky;
„Blended Malt Scotch Whisky“ ist ein Verschnitt aus zwei oder mehr Single Malt Scotch Whiskys [F1, die in mehr als einer Brennerei destilliert wurden, oder ein Verschnitt von Single Malt Whisky-Destillaten, die gemäß den Anforderungen von Absatz 1 Buchstaben a) und b) hergestellt wurden und auf die Absatz 1 Buchstaben c) bis i) später Anwendung findet];
„Blended Grain Scotch Whisky": eine Mischung aus zwei oder mehr Single Grain Scotch Whiskys, die in mehr als einer Brennerei destilliert wurden; und
„Blended Scotch Whisky“ ist ein Verschnitt von einem oder mehreren Single Malt Scotch Whiskys mit einem oder mehreren Single Grain Scotch Whiskys.
Whisky aus der EU
Die VERORDNUNG (EU) 2019/787 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 definiert im Anhang 1:
2. Whisky oder Whiskey
- Whisky oder Whiskey ist eine Spirituose, die ausschließlich durch Ausführung aller folgender Prozessschritte hergestellt wird:
- Destillation einer Maische aus gemälztem Getreide (auch mit ganzen Körnern nicht gemälzter Getreidearten), die
- durch die in ihr enthaltenen Malzamylasen, auch mit anderen natürlichen Enzymen, verzuckert wird,
- mit Hefe vergoren wird; - jede Destillation erfolgt zu weniger als 94,8 % vol, sodass das Destillat das Aroma und den Geschmack der Ausgangsstoffe aufweist;
- mindestens dreijährige Reifung des endgültigen Destillats in Holzfässern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 700 Litern.
Das endgültige Destillat, dem nur Wasser und einfaches Zuckerkulör (zur Färbung) zugesetzt werden dürfen, bewahrt die Farbe, das Aroma und den Geschmack, die beim Herstellungsprozess gemäß den Ziffern i, ii und iii entstanden sind.
- Destillation einer Maische aus gemälztem Getreide (auch mit ganzen Körnern nicht gemälzter Getreidearten), die
- Der Mindestalkoholgehalt von Whisky oder Whiskey beträgt 40 % vol.
- Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, ist nicht zulässig.
- Whisky oder Whiskey darf selbst zur Abrundung des Geschmacks weder gesüßt noch aromatisiert werden noch andere Zusätze als zur Anpassung der Farbe verwendetes Zuckerkulör (E 150a) enthalten.
- Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung „Whisky“ oder „Whiskey“ darf nur dann durch den Begriff „Single Malt“ ergänzt werden, wenn die Spirituose ausschließlich aus gemälzter Gerste in einer einzigen Brennerei destilliert wurde.