Flavouring
Flavourings
Flavourings – Bezeichnung für die in Kanada erlaubte Beimischung von nicht-kanadischen Destillaten und anderen aromatisierenden Bestandteilen:
Im Rahmen der kanadischen Whiskygesetzgebung ist es erlaubt, einem als „Canadian Whisky“, „Canadian Rye Whisky“ oder „Rye Whisky“ bezeichneten Produkt bis zu 9,09 % sogenannter „Flavourings“ zuzusetzen. Dabei handelt es sich um nicht-kanadische Spirituosen oder andere geschmacksgebende Zusätze, die dem Endprodukt mehr Aroma, Tiefe und Farbe verleihen sollen.
Typischerweise kommen hier amerikanische Bourbon Whiskeys zum Einsatz, da sie kräftige Vanille- und Karamellaromen mitbringen. Darüber hinaus dürfen auch destillierte Fruchtsäfte, fortifizierte Weine wie Sherry, Port oder – besonders beliebt – Pflaumenwein (Plum Wine) verwendet werden. Diese Zusätze beeinflussen sowohl das sensorische Profil als auch das Erscheinungsbild des Whiskys und ermöglichen eine geschmackliche Abrundung sowie eine gezielte Stilistik.
Die 9,09 %-Regel stammt ursprünglich aus wirtschaftlichen Überlegungen im Export: Für die Einfuhr in die USA galten früher steuerliche und regulatorische Vorteile, wenn weniger als 10 % nicht-kanadische Zutaten enthalten waren – eine Regelung, die auch heute noch Einfluss auf die Herstellung hat.
Wichtig: Auch mit Flavourings versetzte Produkte müssen in Kanada mindestens drei Jahre in kleinen Holzfässern gereift sein, um sich „Canadian Whisky“ nennen zu dürfen. Die Zugabe von Flavourings erfolgt in der Regel nach der Reifung, kurz vor der Abfüllung.


Button.